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Die haufigsten Kundenfragen zu der Limited Company by Shares

Allgemeines

Die Limited Company by Shares (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht) ist in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, so auch in Deutschland gleichwertig wie die GmbH. Niederlassungen können problemlos in über 70 Ländern eingetragen werden, ohne dass eine Tochtergesellschaft gegründet werden muß (bei der GmbH nicht möglich).Die Limited Company by Shares ist gesetzlich anerkannt (Beschluss des EC COUNCIL Directive Nr.99/666/CCE vom 21.12.1989, sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Az.Rs C 212/97 vom 19.März 1999). Die Limited Company by Shares darf nahezu jedes Gewerbe ausführen (Articles of Association 1985 „Gesellschaftsrecht“).Limited-Gründungen sind kostengünstiger und schneller durchzuführen und somit eine gute Alternative zu der deutschen GmbH (Urteil vom Thüringer Landesarbeitsgericht Az.3 Cs 2057/00).


Haftung, Geschäftsfähigkeit

Der Unternehmer (Geschäftsführer) ist Angestellter der Gesellschaft (Geschäftsführeranstellungsvertrag) und somit verpflichtet, Lohnsteuer und Sozialabgaben je nach Höhe seines Gehaltes zu zahlen.Der Geschäftsführer besitzt eine Handlungsvollmacht, um die Gesellschaft in Deutschland zu vertreten (Sitzungsprotokoll 2).Unternehmer und Gesellschafter sind von der privaten Haftung frei (gegebenenfalls in Höhe des Aktienkapitals = 100, - £), da die Gesellschaft in Deutschland von den Personen nur rechtmäßig vertreten wird. (Keiner der beteiligten Personen haftet persönlich! Urteil vom Thüringer Landesarbeitsgericht Az.3 Cs 2057/00 und Urteil des Landgerichtes Hannover, Beschluss vom 02.07.3003, 20T39/03).Der Gerichtsstand der Gesellschaft ist der Ort der Eintragung (Vereinigtes Königreich) und somit sollte auf Verträgen beachtet werden, dass der Gerichtsstand Ort der Niederlassung oder Ort der Leistung ist.


Steuer

Die Limited ist steuerlich zu behandeln wie eine deutsche GmbH. Die Niederlassung in Deutschland erhält eine eigene Steuernummer, welche innerhalb von 6 Monaten dem englischen Finanzamt (Inland Revenue) mitgeteilt werden sollte, um in England eine Befreiung der Steuerpflicht zu erhalten (Doppelbesteuerungsabkommen).Im Gegensatz zu einer Einzelfirma sind bei einer Gesellschaft alle Kosten Geschäftskosten und somit absetzbar (die Gehälter der Geschäftsführer, Kfz, Telekommunikation, Büro, Versicherungen und Kapitalanlagen „Betriebliche Altersvorsorge“).Die Umsatzsteuer muss gezahlt werden, am Ort der Niederlassung, wo die Leistungen erbracht werden.Einsparungen hat der Unternehmer ohne Umsatzsteigerung im günstigsten Falle 40%, im Gegensatz zu einer Einzelfirma oder Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Die Bilanz der Niederlassung muss jährlich bei dem englischen Handelsregister,Finanzamt eingereicht werden. (Bei Bedarf bieten wir dem Kunden die fachgerechte Übersetzung der Bilanz an.)


Konto, Darlehen & Leasing

Das Geschäftskonto ist ein Gesellschaftskonto und somit nicht Personengebunden, da eine Vollmacht der Gesellschaft für den Geschäftsführer vorliegt (Sitzungsprotokoll 2) Eine Kreditlinie ist mangels des eingetragenen Stammkapital von 100, - £ leider nicht möglich. Finanzierungen über Banken sind innerhalb der ersten zwei Jahren nicht möglich (Bonität muss erst geschaffen werden), und danach ist die Finanzierung bilanzabhängig.


Handwerkskammer & IHK

Für jedes Gewerbe, welches in dem Gesellschaftsvertrag aufgeführt wird, sind von Seiten der Handwerkskammer und der IHK keine weiteren Genehmigungen erforderlich (es gilt englisches Recht), da die Voraussetzungen des Gewerbes am Ort der Eintragung(Vereinigtes Königreich) erbracht worden sind (Urteil vom Thüringer Landesarbeitsgericht Az.3 Cs 2057/00).

 

Handwerkskammer- und IHK- Beiträge entfallen somit. Beiträge für die Berufsgenossenschaft entfallen nicht (da Arbeitnehmer von der Niederlassung eingestellt werden).

 


Gewerbeamt

Es wird lediglich eine unselbständige Zweigstelle als Niederlassung angemeldet (15,-€ Gebühr, weitere Gebühren oder Genehmigungen entfallen, es gilt englisches Recht). In einigen Branchen kann es zur Verweigerung des Gewerbes im Sinne und Interesse der öffentlichen Allgemeinheit kommen (z.B. Taxiunternehmen, Apotheken)


Fördermöglichkeiten

Die Niederlassung bekommt Arbeitnehmer nach dem örtlichen Förderprogramm gefördert, bei Bedarf selbst die Schaffung des Arbeitsplatzes (abhängig von den jeweiligen Landesprogrammen). Da alle Förderungen projektabhängig sind, stehen jeder Niederlassung die staatlichen Zuschüsse des in Frage kommenden Programms zu.


Registratur & Verwaltung in England

Die englische Gesetzgebung schreibt bindend vor, dass die Limited Gesellschaft ein Büro in England führen und daher ein Domizil haben muss. Hierfür haben wir ein eigenes Büro in England. Der Schriftverkehr zwischen den englischen Behörden und dem Kunden wird durch uns übersetzt und weitergeleitet. IBC sichert dem Kunden eine fachgerechte Betreuung in Deutschland zu.


Europa

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Ltd.

Was darf ich bei einer Ltd. alles tun?


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Die häufigsten Kundenfragen


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