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Werdegang nach der Gründung

Der Kunde erhält einmalig direkt vom Companies House, England, ein Schreiben, dass die Limited gegründet ist; die Postadresse muss also stimmen (Firmenschild der Limited) – weitere Post aus England läuft über Office Management/IBC!
Der Kunde erhält einmalig einen Mietvertrag von Office Management/IBC, wobei zwei Exemplare gezeichnet an Office Management/IBC zurückgeschickt werden müssen!
Kurze Zeit nach der Gründung erhält der Kunde eine Mitteilung, wann die erste Bilanz eingereicht werden soll!
Ca.3 Monate vor dem Einreichungstermin erhält der Kunde von Office Management/IBC nochmals eine Mitteilung (bei dem Übersetzen der Bilanz ist Office Management/IBC bei Bedarf auch behilflich)!
Ca.3 Monate nach vollzogener Gründung bekommt der Kunde einmalig ein Schreiben vom Englischen Finanzamt (Inland Revenue) und eine Erklärung (Statement) – dieses soll durch den Kunden nur gezeichnet werden unter Angabe der Steuernummer der Deutschen Niederlassung!
Ferner soll jedes Jahr ein Annual Return ausgefüllt werden, dieses macht Office Management/IBC für den Kunden, der wiederum nur noch unterschreiben braucht!
Die Limited muss eingetragen werden; siehe Text vom Europäischen Gerichtshof!
Wenn alles richtig läuft, fällt nur die jährliche Post an!

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Werdegang nach der Gründung


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