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Werdegang nach der Gründung
| Der Kunde erhält einmalig direkt vom Companies House, England, ein Schreiben, dass die Limited gegründet ist; die Postadresse muss also stimmen (Firmenschild der Limited) – weitere Post aus England läuft über Office Management/IBC!
| | Der Kunde erhält einmalig einen Mietvertrag von Office Management/IBC, wobei zwei Exemplare gezeichnet an Office Management/IBC zurückgeschickt werden müssen!
| | Kurze Zeit nach der Gründung erhält der Kunde eine Mitteilung, wann die erste Bilanz eingereicht werden soll!
| | Ca.3 Monate vor dem Einreichungstermin erhält der Kunde von Office Management/IBC nochmals eine Mitteilung (bei dem Übersetzen der Bilanz ist Office Management/IBC bei Bedarf auch behilflich)!
| | Ca.3 Monate nach vollzogener Gründung bekommt der Kunde einmalig ein Schreiben vom Englischen Finanzamt (Inland Revenue) und eine Erklärung (Statement) – dieses soll durch den Kunden nur gezeichnet werden unter Angabe der Steuernummer der Deutschen Niederlassung!
| | Ferner soll jedes Jahr ein Annual Return ausgefüllt werden, dieses macht Office Management/IBC für den Kunden, der wiederum nur noch unterschreiben braucht!
| | Die Limited muss eingetragen werden; siehe Text vom Europäischen Gerichtshof!
| | Wenn alles richtig läuft, fällt nur die jährliche Post an! |
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